Steuerkanzlei Individuell - Kompetent - Zuverlässig Angela Mühlberg
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Der Bereich Mandanten-Information ist für unsere Mandanten reserviert. Sollten Sie noch nicht über die notwendigen Zugangsdaten verfügen, lassen wir Ihnen diese gern zukommen.
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Checkliste Einkommensteuer
Checkliste Einkommensteuererklärung 2022[...]
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Nicht vergessen!

 

Die aktuellen Steuertermine im Überblick

Steuerterminkalender 2022
Steuertermine 2022.pdf
PDF-Dokument [151.7 KB]

Steuertermine, Schonfristen 2022

 

Monat

Steuertermin

Ende der Zahlungs-Schonfrist

Steuerarten

Januar

10.

13.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)

Februar

10.

14.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

 

15.

18.

Gewerbesteuer, Grundsteuer

März

10.

14.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

April

11.

14.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)

Mai

10.

13.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

 

16.

19.

Gewerbesteuer, Grundsteuer

Juni

10.

13.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Juli

11.

14.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)

August

10.

15. 1)

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);

 

15. 1)

18. 1)

Gewerbesteuer, Grundsteuer

September

12.

15.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Oktober

10.

13.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)

November

10.

14.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)

 

15.

18.

Gewerbesteuer, Grundsteuer

Dezember

12.

15.

Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

M = Monatszahler; Vj = Vierteljahreszahler

1) Bitte beachten Sie den regionalen Feiertag "Mariä Himmelfahrt" am 15. August im Saarland und in Teilen Bayerns.

Anmerkungen:

Wird ein Steuertermin nicht eingehalten, so erhöht sich der zu zahlende Betrag um einen Säumniszuschlag. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrages.

Das Finanzamt darf aber einen Säumniszuschlag nicht sofort nach Ablauf des Fälligkeitstages berechnen. Denn von diesem Tag an läuft noch die dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Wird innerhalb dieser Frist gezahlt, so gilt die Steuerzahlung noch als rechtzeitig. Eine Schonfrist gibt es allerdings nicht bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck. Eine Zahlung mit Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.

(Quelle:https://www.sis-verlag.de/praxishilfen/89-steuertermine)

 

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Steuerbevollmächtigte

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