Ein Hinweis in eigener Sache
Steuerbevollmächtigte haben ihre qualifizierte Ausbildung durch Ablegen einer staatlichen Prüfung unter Beweis gestellt und werden von den Steuerberaterkammern als Steuerbevollmächtigte bestellt.
Steuerbevollmächtigte, die nach bestandener staatlicher Prüfung von den Steuerberaterkammern als Steuerbevollmächtigte bestellt werden, unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammern und der Berufsgerichte.
Steuerbevollmächtigte und deren Mitarbeiter sind überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zum Schutz ihrer Mandanten sind Steuerbevollmächtigte gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.
Steuerbevollmächtigte haben das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Steuerberater zu beachten und sind bei der steuerlichen Beratung an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden.
|
|
|