Steuerkanzlei Individuell - Kompetent - Zuverlässig Angela Mühlberg
Steuerkanzlei                                                      Individuell - Kompetent - ZuverlässigAngela Mühlberg 

Steuerberaterkosten richtig einschätzen

 

"Gute Leistung hat natürlich Ihren Preis." 

Diese alte Weisheit hat auch für unsere Arbeit Gültigkeit. Trotzdem können Sie sich bei uns darauf verlassen, dass Sie nicht "über den Tisch gezogen werden".

 

Neuregelung

Steuerberatervergütungsverordnung 2020 geändert

 

Die Steuerberatervergütungsverordnung wurde im Jahre 2020 durch die 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen ein weiteres Mal geändert.

Die von der Bundesregierung beschlossene Mantelverordnung wurde am 05.06.2020 vom Bundesrat verabschiedet.

Die Änderungen der Steuerberatergebührenverordnung treten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

 

Oft werden wir bei Erstgesprächen oder sogar davor bei der Terminfindung auf den Preis unserer Leistung angesprochen.

 

Dabei stellen wir immer wieder fest, dass die gesetzlichen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) den meisten Mandanten nicht oder nur sehr schwer verständlich zu machen sind. Trotzdem sind wir verpflichtet, nach der StBVV abzurechnen, so dass an dieser Stelle einige Erläuterungen zu der gesetzlichen Regelung gegeben werden:

 

Steuerberaterkosten setzen sich grundsätzlich zusammen aus der Gebühr für die erbrachte Beratungsleistung und einem Auslagenersatz. Die Gebühren sind durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.

 

Gemäß § 64 StBerG darf die Höhe der Gebühren den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen, welche sich nach den Kriterien

 

  • der Bedeutung der Angelegenheit des steuerlichen Vorganges
  • dem Umfang der zu erledigenden Arbeiten
  • der Schwierigkeit der zu bewältigenden Aufgaben
  • den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten

 

richten.

 

Für den überwiegenden Teil der beruflichen Tätigkeit sieht die Verordnung die Wertgebühr vor, das heißt über einen Gegenstandswert, den daraus ergebenden Wert nach einer der fünf Tabellen und einem bestimmten zulässigen prozentualen Anteil des Werts errechnet sich die Gebühr.

 

Die Anwendung der Zeitgebühr ist auf eine bestimmte Anzahl von Gebührentatbeständen beschränkt.

 

Beratungen z. B. werden nach der benötigten Zeit abgerechnet.

 

 

Steuerberatungskosten - Was wird wie vergütet?
Die Gebührenberechnung von Steuerberatern ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt. In diesem Merkblatt erfahren Sie anhand von vielen Beispielen, wie die Beträge der von uns ausgestellten Rechnung zustande kommen.
Steuerberatungskosten.pdf
PDF-Dokument [139.4 KB]

Ihre Lebenszeit ist zu wertvoll, um Sie mit Steuerrecht zu vergeuden.

Fragen Sie gezielt einen Profi, statt stundenlang selbst zu suchen!

Hier bekommen Sie eine verläßliche Antwort.

 

 

Spruch des Monats

Im Grunde sind es die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.

 

 

 

Hier finden Sie uns

Angela Mühlberg

Steuerbevollmächtigte

OT Kohren-Sahlis Friedensstr. 15

04654 Frohburg

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

034344/62450

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kanzlei-Flyer
Flyer.pdf
PDF-Dokument [418.5 KB]
Druckversion | Sitemap
© 2015 StbV Angela Mühlberg

Anrufen

E-Mail

Anfahrt