Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung der "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" sowie die anschließende Bescheidprüfung.
Da uns nur ein sehr begrenzter Zeitraum für die Erklärungen zur Verfügung steht, müssen wir rechtzeitig planen.
Dazu ist es bereits jetzt notwendig, aktiv zu werden. Für einen ersten Überblick der zu erstellenden Erklärungen benötigen wir je Objekt einen der
Vorerfassungsbögen
vollständig ausgefüllt, so gut es eben geht, zurück. Am besten unterstützen Sie den Prozess, wenn Sie uns die fertig bearbeiteten
PDFs per E-Mail an steuerkanzlei.muehlberg@web.de zurücksenden.
Die Finanzverwaltung wird Sie in den kommenden Wochen ebenfalls zur Grundsteuer-Reform und den notwendigen Erklärungen informieren. Nach aktuellem Informationsstand werden diese Schreiben je Grundstück / Objekt versendet.
Sollten Sie mehrere Schreiben bekommen, bitte jedes einzelne an die Kanzlei weiterleiten.
DIe Vorerfassungsbögen und alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf
Weitere nützliche Informationen finden Sie auch hier:
Wissenswertes zur Grundsteuerreform
Grundsteuerportal Sachsen (Flurstücksinformatinen ab 01.07.2022)
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung unter: 034344-62450
|
|
|