Neuregelung
Steuerberatervergütungsverordnung 2020 geändert
Die Steuerberatervergütungsverordnung wurde im Jahre 2020 durch die 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen ein weiteres Mal geändert.
Steuerberaterkosten richtig einschätzen
"Gute Leistung hat natürlich Ihren Preis."
Diese alte Weisheit hat auch für unsere Arbeit Gültigkeit. Trotzdem können Sie sich bei uns darauf verlassen, dass Sie nicht "über den Tisch gezogen werden".
Die Steuerberatervergütungsverordnung wurde im Jahre 2020 durch die 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen ein weiteres Mal geändert.
Die von der Bundesregierung beschlossene Mantelverordnung wurde am 05.06.2020 vom Bundesrat verabschiedet.
Die Änderungen der Steuerberatergebührenverordnung treten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Oft werden wir bei Erstgesprächen oder sogar davor bei der Terminfindung auf den Preis unserer Leistung angesprochen.
Dabei stellen wir immer wieder fest, dass die gesetzlichen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) den meisten Mandanten nicht oder nur sehr schwer verständlich zu machen sind. Trotzdem sind wir verpflichtet, nach der StBVV abzurechnen, so dass an dieser Stelle einige Erläuterungen zu der gesetzlichen Regelung gegeben werden:
Steuerberaterkosten setzen sich grundsätzlich zusammen aus der Gebühr für die erbrachte Beratungsleistung und einem Auslagenersatz. Die Gebühren sind durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.
Gemäß § 64 StBerG darf die Höhe der Gebühren den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen, welche sich nach den Kriterien
richten.
Für den überwiegenden Teil der beruflichen Tätigkeit sieht die Verordnung die Wertgebühr vor, das heißt über einen Gegenstandswert, den daraus ergebenden Wert nach einer der fünf Tabellen und einem bestimmten zulässigen prozentualen Anteil des Werts errechnet sich die Gebühr.
Die Anwendung der Zeitgebühr ist auf eine bestimmte Anzahl von Gebührentatbeständen beschränkt.
Beratungen z. B. werden nach der benötigten Zeit abgerechnet.
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