Seit 2014 können alle Steuerbürger die bereits vorausgefüllten Daten bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung für sich nutzen.
Vorausgefüllt heißt noch lange nicht komplett und richtig
Die mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) bereitgestellten Daten sollen die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtern. Allerdings handelt es sich, anders als der Name vielleicht vermuten lässt, nicht um eine komplett ausgefüllte Steuererklärung.
Im Wesentlichen wird eine elektronische "Ausfüllhilfe" geboten: Die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten werden von Dritten (Krankenkassen, Arbeitgeber etc.) geliefert und zum Abruf bereitgestellt. Bevor die Daten im Zuge der Einkommensteuererklärung abgegeben werden, sollte man diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Der Finanzverwaltung noch nicht bekannte Daten sind wie bisher zu ergänzen. Dazu gehören z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten.
Damit Sie an dieser Stelle auf der sicheren Seite sind, sollten Sie nach wie vor auf eine professionelle steuerliche Beratung setzen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen genau die Leistungen, die Sie bei der Einkommensteuererklärung entlasten - angefangen bei Abruf und Kontrolle Ihrer Steuerdaten bis hin zur kompletten Erstellung der Erklärung und nachfolgenden Prüfung des Bescheids.
Profitieren Sie von unserem Fachwissen!
Wir sind Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen zur Einkommensteuererklärung und darüber hinaus.
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